Hallo Zusammen,

Diese Information richtet sich an alle Mitglieder, Gäste und Sportler die die Billard-Sport-Etage besuchen möchten

Wir möchten hiermit darauf aufmerksam machen und informieren, dass aufgrund geänderter Corona Schutzmaßnahmen ein Spielen, sowohl im Trainingsbetrieb als auch unter Wettkampfbedingungen, nur noch mit gültigem Impfstatus + Bürgertest, oder mit einem gültigen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) möglich ist.

Wir bitten hiermit nochmals ausdrücklich um Beachtung der gültigen Corona Vorschriften

Nachfolgend ein Auszug aus den Informationen des Stadt Sport Bundes. Zusätzlich angehängt zwei PDF Dokumente mit den gültigen Vorschriften

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An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW

Präsidium und Leiterkreis des Landessportbundes z. K.

Staatskanzlei NRW z. K.

Städtetag NRW z. K.

Städte- und Gemeindebund NRW z. K.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

ab morgen, Dienstag 28.12.2021, gilt eine neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 12.01.2022 und hier zu finden:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211223_coronaschvo_ab_28.12.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

 

Aufgrund der zunehmenden Infektionsgefährdung durch die Omikron-Variante des Corona-Virus sind für den Sport folgende Beschränkungen vorgenommen worden:

 

  1. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

 

  1. Sport drinnen 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.

 

  1. Kinder und Jugendliche
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.
  • Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.

 

  1. Zuschauer

Oberhalb einer Zahl von 250 Zuschauern*innen darf die zusätzliche Auslastung bei Veranstaltungen bei höchstens 50% der über 250 Personen hinausgehenden Höchstkapazität liegen. Die maximale Zuschauerzahl beträgt 750, wobei hier Besucher*innen und Teilnehmende gerechnet werden müssen. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.

 

Für überregionale Sportveranstaltungen sind keine Zuschauer*innen zugelassen. Welche Veranstaltungen als überregional einzustufen sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Wir erwarten diesbezüglich eine Nachricht der Landesregierung und werden Sie unverzüglich informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Ihr                    Ihr       

Stefan Klett      Dr. Christoph Niessen

Präsident          Vorstandsvorsitzende

 

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